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   BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95   

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https://dejure.org/1996,2145
BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95 (https://dejure.org/1996,2145)
BAG, Entscheidung vom 05.06.1996 - 10 AZR 610/95 (https://dejure.org/1996,2145)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 (https://dejure.org/1996,2145)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 33a, § 15 Abs. 8 Unterabs. 6
    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 33a, § 15 Abs. 8 Unterabs. 6
    Wechselschichtzulage im Pflegedienst: Begriff der Wechselschichtarbeit (hier: § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 214
  • BB 1996, 1844
  • DB 1997, 52
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 203/94

    Tarifliche Wechselschichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95
    Die für eine Wechselschichtzulage erforderlichen Nachtdienststunden müssen tatsächlich geleistet worden sein (Urteil des Senats vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 203/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dienstplanmäßige Nachtdienststunden, die infolge von Arbeitsunfähigkeit ausfallen, sind nicht mitzuzählen (Urteil des Senats vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 203/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 203/94 -, aaO) betriebseinheitlich entweder auf die dem Monatsende vorausgehenden letzten 70 Kalendertage oder die letzten zehn vollen Kalenderwochen abgestellt werden.

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 391/93

    Schichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95
    a) Ob einem Arbeitnehmer die in § 33 a BAT geregelte Wechselschichtzulage oder die Schichtzulage zu zahlen ist, ist nach der Rechtsprechung des Senats für jeden Monat neu zu entscheiden (Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT).

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Urteil vom 13. Oktober 1993 - 10 AZR 294/92 - AP Nr. 2 zu § 33 a BAT; Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT).

  • BAG, 13.10.1993 - 10 AZR 294/92

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95
    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Urteil vom 13. Oktober 1993 - 10 AZR 294/92 - AP Nr. 2 zu § 33 a BAT; Urteil vom 18. Mai 1994 - 10 AZR 391/93 - AP Nr. 4 zu § 33 a BAT).
  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 351/11

    Zulage wegen nicht ständiger Schicht-/Wechselschichtarbeit

    Ob der Beschäftigte diese Voraussetzungen erfüllt, ist auch bei den Zulagen für nicht ständige Wechselschicht- oder Schichtarbeit monatsweise zu bestimmen (vgl. zu § 33a BAT: BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - zu II 2 a der Gründe, AP BAT § 33a Nr. 10) .

    Der Beginn der einen Schicht und der Beginn der anderen Schicht dürfen nicht mehr als einen Monat auseinander liegen (allgemeine Meinung, Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck § 8 Rn. 52; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese § 7 Rn. 12; vgl. zu § 33a BAT: BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - zu III 1 b der Gründe, AP BAT § 33a Nr. 10) .

    Allerdings wird die Anspruchsentstehung dadurch erleichtert, dass der Monatsrhythmus - anders als nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD iVm. § 48 Abs. 2 TVöD-BT-K für den Bereich der Krankenhäuser - bei der Heranziehung zur Nachtschicht nur durchschnittlich eingehalten werden muss ( vgl. zu § 33a BAT: BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - zu III 1 der Gründe, AP BAT § 33a Nr. 10; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese § 7 Rn. 8) .

  • BAG, 25.09.2013 - 4 AZR 173/12

    Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

    Dies setzt weiter voraus, dass nach den gesamten Umständen davon auszugehen ist, der Beklagte werde nach einer entsprechenden Feststellung die sich aus dem Rechtsverhältnis in der Folge ergebenden Leistungsansprüche erfüllen (BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - für den öffentlichen Arbeitgeber) .
  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Zur insoweit vergleichbaren Regelung in § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 5. Juni 1996 (- 10 AZR 610/95 - zu III 1 c der Gründe) einen Zeitraum von "April 1991 bis Januar oder Februar 1992" betrachtet, die Abstände zwischen den einzelnen Nachtschichtfolgen addiert und durch die Anzahl der Nachtschichtfolgen dividiert (vgl. dazu Steinherr in Sponer/Steinherr TVöD Stand Oktober 2013 § 7 Rn. 16: Durchschnitt über mehrere Monate vom BAG zugelassen, ohne Rahmen abzugrenzen) .

    Die Abstände zwischen den einzelnen Heranziehungen zu Nachtschichten liegen durchschnittlich unter 4, 33 Wochen (vgl. zu diesem Wert: BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - zu III 1 c der Gründe) .

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 191/17

    Wechselschichtarbeit im Bereich des TVöD-K

    Der Arbeitnehmer hat Nachtschicht geleistet und wird nunmehr wieder, "erneut", zur Nachtschicht herangezogen (so zur insoweit inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - zu III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33 a Nr. 10).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09

    Schichtlohnzulage für Busfahrer nach Übergangsrecht; Begriff der

    In diesem Sinne "überwiegend" in die Nachtzeit fallende Schichten habe der Schichtplan des Klägers jedoch nur in einer Häufigkeit und Schichtenfolge vorgesehen, die - wiederum in Anwendung der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 05.06.1996 - 10 AZR 610/95) - den Begriff der Wechselschichtarbeit weder nach neuem noch nach altem Tarifrecht erfüllt habe.

    Ist der Durchschnitt dieser Intervalle keiner oder gleich 4, 33 Wochen, sind die Voraussetzungen für Wechselschichtarbeit erfüllt (BAG vom 05.06.1996 - 10 AZR 610/95, dokumentiert bei juris).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02

    Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben

    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33a Nr. 10; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 128/00 -, zu B I 1 b der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 5 Sa 474/16

    Gewährung einer Wechselschichtzulage - Nachtarbeit - Krankenschwester

    Soweit das Bundearbeitsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996 ausgeführt hat, dass der Monatszeitraum jeweils mit dem Ende einer Nachtschicht (Nachtschichtfolge) beginnt, so dass Wechselschichtarbeit vorliegt, wenn zwischen zwei Nachtschichtfolgen durchschnittlich ein Zeitraum von höchstens einem Monat liegt (vgl. BAG 05.06.1996 - 10 AZR 610/95 - Rn. 16-17), ist diese Auslegung des § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT, der am 31.10.2006 außer Kraft getreten ist, auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2009 - 6 Sa 475/09

    Keine Schichtzulage gemäß § 8 TV-L während des Erholungsurlaubs

    Unter Berücksichtigung des Monatsbegriffs in § 7 Abs. 2 TV-L, der nicht den konkreten Lauf eines Kalendermonats, sondern eine Einheit von 30/31 Tagen betrifft (vgl. BAG Urteil vom 05.06.1996 - 10 AZR 610/95 -) wäre damit der in § 7 Abs. 2 TV-L vorgesehene Zeitrahmen überschritten.
  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 383/05

    Kumulation von tariflichen Erschwerniszuschlägen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind deshalb Klagen auf Zahlung einer höheren tarifvertraglichen Vergütung im öffentlichen Dienst grundsätzlich als Feststellungsklagen zulässig, weil sich die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird (5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33a Nr. 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2016 - 4 Sa 176/15

    Wechselschichtzulage

  • LAG Düsseldorf, 06.02.2009 - 10 Sa 1472/08

    Auslegung des § 23 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der

  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

  • LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

  • ArbG Düsseldorf, 11.09.2008 - 6 Ca 3325/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung sowie von Ansprüche auf Zahlung von

  • VG Braunschweig, 15.12.2003 - 7 A 621/02

    Anspruch auf die Gewährung einer Wechselschichtzulage bei Ableistung von

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